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AHV - BVG Aktuell

 

Informationen zu BVG und Pensionskasse 

Aktuelles AHV - BVG 2009

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Aktuell

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Informationen

  Unterlagen            Nützliche Links                    Kontakt - Info .  Rechtliche Hinweise      BJ CONSULTING     Tel: 043 843 5663  Copyright © 2008          Alle Rechte vorbehalten  

  Aktuelles zu AHV und BVG:   Fachbegriffe  Vorsorge
  2009 Bundesrat reduziert Mindestzinssatz von 2.75 auf 2.00%    
  2008 Nationalrat stimmt Senkung des Umwandlungssatzes auf 6.4% bis 2014 zu    
  2009 Erhöhung der AHV-Renten    
         
  Auch Ständeräte wollen BVG-Renten kürzen      
  Der Nationalrat befürwortet den Abbau des Umwandlungssatzes im Jahr 2008 von 7.05% für Männer bzw. 7.1% für Frauen bis 2014 auf 6.4% zu reduzieren.    
   Persönlicher Versicherungsausweis      
    Muster - BVG - die berufliche Vorsorge - Informationen über versicherter Lohn und Beiträge, Altersguthaben, Verzinsung, Rentenleistungen im Alter und Risikoleistungen, Wohneigentums - Förderung,  Umwandlungssatz    
 

 

   
 

Die AHV-Renten steigen am 01. Januar 2009 um durchschnittlich 3.2 Prozent

 
  Der Bundesrat hat sie im üblichen Zweijahresrhythmus der Lohn- und Preisentwicklung angepasst. Die minimale Altersrente erhöht sich von monatlich CHF 1'105.- auf CHF 1'140.- (CHF 13'680.- pro Jahr) und die maximale Altersrente von monatlich CHF 2'210.- auf CHF 2'280.- ( CHF 27'360.- pro Jahr). Die Anpassung der AHV-Renten erfolgt auf Grund des Anstiegs der Preis- und Lohnindexe.  
     
 

Aktuelle AHV/IV Rententabelle (Rentenskala 44) ab 01. 01.2009

 
   Mindestbeitrag bei der AHV neu CHF 460.-  
  Der Mindestbeitrag steigt bei der AHV/IV/EO von CHF 445.- auf CHF 460.-, bei der freiwilligen AHV (AHVB2) von CHF 864.- auf CHF 892.-, (AHV 764.-, IV 128.-, kein EO-Beitrag)  
   Änderung in der 2. Säule  
  Die Säule der beruflichen Vorsorge und der AHV sind aufeinander abgestimmt. Damit das so bleibt, wird die Eintrittsschwelle für die 2. Säule auf einen Mindestjahreslohn von  CHF 20'520.- (alt CHF 19'890.-) und die obere Einkommensgrenze auf CHF 82'080.- (alt CHF 79'560.-) festgesetzt. Obligatorisch versichert sind unter Berücksichtigung des Koordinationsabzuges Löhne zwischen CHF 3'520.- und CHF 58'140.-. Antworten auf Fragen, wie z.B. was ist ein Koordinationsabzug oder wie hoch ist der versicherte Jahreslohn in der 2. Säule finden Sie als pdf.-File hier:  
   
 

 Abzug Säule 3a neu ab 2009 CHF 6'566.- bei der gebundenen Vorsorge -  der privaten Altersvorsorge

 
  Schliesslich wird der maximale Beitrag von CHF 6'365.- auf CHF 6'566.- erhöht, der für die gebundene Vorsorge - Säule 3a abgezogen werden kann. Ist der Arbeitnehmer keiner Pensionskasse angeschlossen oder geht einer selbständigen Tätigkeit nach, so sind neu CHF 32'832.- statt CHF 31'824.- abzugsberechtigt.     
     
 

Private Altersvorsorge - Säule 3a - 2008 einzahlen,  2009 Steuern sparen

 
 

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BVG: -Aktuelle Informationen zur beruflichen Vorsorge der Schweiz | Herausgegeben vom Vorsorgeforum    

>> aktuelle Ausgabe:       

   

   

Google
 
Web www.altersvorsorge-rente.ch
  Im Google Suchfeld finden Sie die Antwort auf Ihre Frage, geben Sie einen Suchbegriff oder Ihre Frage ein. Wir haben die Antwort!      
 
 
  Fachbegriffe - Altersvorsorge  
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A

 

Abschlusskosten Die Abschlusskosten einer Versicherung beinhalten die administrativen Kosten der Versicherung, d.h. Erstellen der Police, evtl. medizinische Kosten wegen Arztuntersuchung, die Stempelgebühr, Vermittlerkommission, sowie die von den Anlagefonds verrechneten Kosten, namentlich die Ausgabekommission
AHV - 1. Säule Aktuelles zu AHV - IV; Wie hoch wird meine AHV-Rente / Rentenrechner; Rententabelle

 

Altersvorsorge

Die private Altersvorsorge ist gefragter denn je, denn sie lässt keine Vorsorgelücke aufkommen. Um genügend Kapital im Alter zu haben, sollte die Planung früh beginnen. Kapitalbildung für das Alter ist eine langfristige Angelegenheit. 

Anlagestrategien

Anlagestrategien

Aufgeschobene Rentenversicherung

Mit dem Kauf einer Rentenversicherung kann eine lebenslängliche Altersrente finanziert werden. Bei einer aufgeschobenen Rentenversicherung erfolgen die Rentenzahlungen erst nach Ablauf einer bei Vertragsabschluss definierten Frist.

Aufschubdauer

 

Der Versicherungsnehmer kann bei Vertragsabschluss festlegen, dass die Rentenzahlungen ab einem späteren, vertraglich vereinbarten Zeitpunkt bezahlt werden. Während der Aufschubsdauer wird das Kapital verzinst, wodurch die später fällig werdenden Renten erhöht werden.

AVB

Allgemeine Versicherungsbedingungen

In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) sind die Vertragsbestimmungen wie Beginn, Laufzeit, Versicherungsleistungen und Ende des Versicherungsvertrages festgehalten. Sie sind ein Bestandteil des Versicherungsvertrages.

 

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B

 

Begünstigung

Mit der Begünstigung legt der Versicherungsnehmer fest, wer die Versicherungsleistung im Todesfall erhalten soll.

Begünstigte Person

Person, welche im Todesfall der versicherten Person die Versicherungsleistung erhält.

Belehnung

Eine gemischte bzw. fondsgebundene Lebensversicherung kann bei der Bank deponiert werden. Der Versicherungsnehmer erhält dadurch ein Darlehen von einem maximalen Betrag, in der Regel zwischen 90 und 95% des Rückkaufwertes. Bei fondsgebundenen Lebensversicherungen kann dieser Prozentsatz tiefer liegen. Im Rahmen der freien Vorsorge kann der Versicherungsnehmer diese Belehnung uneingeschränkt vornehmen. Bei der gebundenen Vorsorge kann er im Gegenteil dieses Recht nur geltend machen, um Wohneigentum zu kaufen oder um eine Hypothekarschuld zu tilgen.

Bonus

Der Bonus wird zur Erhöhung der Renten verwendet. Er wird in gleichen Raten wie die Rente ausbezahlt. Überschüsse entstehen, wenn gegenüber den Annahmen , welche der Prämienberechnungen zugrunde liegen, die Erträge der Kapitalanlagen höher und/oder der Risiko- und Kostenverlauf günstiger sind. Die Höhe des Bonusses hängt deshalb vom Geschäftsergebnis ab. Bonusse werden nicht garantiert und können von den prognostizierten Werten positiv oder negativ abweichen.

BPV - Bundesamt für Privatversicherungswesen Das "Bundesamt für Privatversicherungs-wesen" ist die Aufsichtsbehörde der Privatversicherungsgesellschaften.
BSV - Bundesamt für Sozialversicherung Das "Bundesamt für Sozialversicherung" ist die Aufsichtsbehörde für die Altersvorsorge und das Gesundheitswesen , sowie für die Mehrheit der Pensionskassen der 2. Säule
BVG Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge.

C

 

D

 

Deckungskapital

Das Deckungskapital ist ein versicherungsmathematischer Begriff. Es bezeichnet die mit dem technischen Zins aufgezinsten Sparteile des Versicherungsvertrages. Vereinfacht kann man das Deckungskapital als den aktuellen Wert des Versicherungsvertrages bezeichnen.

Dritte Säule - Säule 3a Säule 3b
  • 3. Säule - die private Altersvorsorge;
  • Säule 3a - gebundene Vorsorge, Steuern sparen
  • Säule 3b - freie Vorsorge, flexibel und effizient fürs Alter sparen
  • Säule 3a/3b auf einen Blick

E

 

Einmaleinlage

Anstelle der periodischen Zahlung von Prämien für eine Kapital- oder Rentenversicherung erfolgt die Finanzierung der Lebensversicherung durch eine einmalige Prämienzahlung zu Vertragsbeginn.

Endalter

In diesem Alter der versicherten Person(en) werden die garantierten Erlebensfallleistungen ausbezahlt.

Erlebensfallkapital, Erlebensfallleistung

Das Erlebensfallkapital bezeichnet jenen Betrag, der im Zeitpunkt des Vertragsablaufs ausbezahlt wird, sofern die versicherte Person noch lebt. Dieser Betrag wird in der Regel durch die Überschussanteile der Versicherungsgesellschaft erhöht.

 

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F

 

Freizügigkeit Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Kündigung und damit Ausscheiden aus der Pensionskasse des Arbeitgebers wird das bestehende Altersguthaben zunächst auf ein Freizügigkeitskonto bei einer Bank oder durch Abschluss einer Police bei einer Versicherung geparkt.

Fonds

Anlagefonds sind ideale Instrumente, um im Wertschriftenportfolio die Steuerung des Risikos zu erleichtern. Sie sind ein ideales Mittel zur Kapitalbildung im Rahmen der Phase 1 der persönlichen Altersvorsorge

Fondsgebundene Lebensversicherung als private Altersvorsorge zur Bildung von Kapital für den Ruhestand besonders geeignet. Die Finanzierung erfolgt über periodische Prämien bzw. einmalige Zahlungen (Einmaleinlage) Die Prämien werden in einen oder mehreren Anlagefonds investiert. Die Leistungen bei Fälligkeit der Police hängen von der Entwicklung der Anlagefonds ab, wobei vermehrt Garantiefonds mit Kapitalschutz zum Einsatz kommen.

G

 

Garantierter Zins

Wird auch technischer Zins genannt. Entspricht dem für die gesamte Vertragslaufzeit garantierten Mindestzins, zu dem der Sparteil der Jahresprämien angelegt wird. Liegt der von den Gesellschaften effektiv erwirtschaftete Zinsertrag darüber, wird die Differenz in Form von Überschüssen gutgeschrieben.

Garantierte Erlebensfallleistung

Betrag welcher garantiert ausbezahlt wird, sofern der Versicherungsnehmer bei Vertragsablauf lebt. (vgl. Erlebensfallleistung)

Gemischte Lebensversicherung Bei der gemischten Lebensversicherung wird sowohl im Todesfalls der versicherten Person ein Todesfallkapital ausgezahlt, als auch Sparkapital gebildet. Ein garantiertes Sparkapital wird am Ende der Laufzeit der Versicherung ausbezahlt, zusätzlich ein nicht garantierter Ueberschussanteil

Gesamtauszahlung

Garantierte Erlebensfallleistung inkl. Überschussanteile.

Gesamtkapital

Gesamtkapital ist das am Anfang der 2. Phase "rente-und-kapital" zur Verfügung stehende Kapital. Es wird aufgeteilt in zwei Komponenten. Dabei dient die erste Komponente als Einmaleinlage für die Zeitrente, und die zweite Komponente für die weitere Kapitalbildung als Wachstumskapital.

Grenzsteuersatz

Der Grenzsteuersatz sagt aus, wie viel Prozent eines zusätzlich verdienten Frankens an Einkommenssteuern zu bezahlen ist. Er ist abhängig vom steuerbaren Einkommen, dem Wohnort, dem Zivilstand und der Konfession.

 

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H

 

I

 

J

 

Jahresprämie

Die Versicherung wird mit einer regelmässigen Prämie finanziert, welche jährlich bezahlt wird. Es besteht in der Regel jedoch auch die Möglichkeit, die Prämie halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich zu bezahlen.

K

 

Kapitalversicherung

Diese Form der Lebensversicherung ist mit einem Sparprozess (Vermögensbildung) verbunden. Die Finanzierung erfolgt mittels einer Einmaleinlage oder periodischen Prämien. Beim Tode der versicherten Person während der Laufzeit wird die vereinbarte Todesfallsumme an die Begünstigten ausbezahlt. Nach Ablauf der Laufzeit wird die Erlebensfallleistung zuzüglich allfälliger Überschussanteile an den Versicherungsnehmer ausbezahlt.

L

 

Laufzeit die Laufzeit ist die Zeitspanne, während der die Versicherung ihre Leistungen erbringt

Leibrente

Sofortbeginnende Rentenversicherung, die ein regelmässiges Einkommen bietet, solange die versicherte Person lebt. Auszahlung nach Wunsch z.B. halbjährlich. Die Auszahlungen erfolgen auch dann während der garantierten Zahlungsdauer (z.B. 5 oder 20 Jahre) wenn der Versicherte vor deren Ablauf stirbt. Im Todesfall des Versicherten besteht nach Ablauf der garantierten Zahlungsdauer kein Anspruch auf weitere Leistungen. vgl. auch Renten auf 2 Leben

M

 

Mindestdauer

Minimale Laufzeit, für die ein Versicherungsvertrag abgeschlossen werden muss.

N

 

O

 

P

 

 

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P

 

Police

Beweisurkunde, die den Abschluss eines Versicherungsvertrags bestätigt. Die Police gibt Aufschluss über Höhe und Umfang der versicherten Leistung, der Prämie und deren Fälligkeit. Die Police ist jedoch kein Wertpapier. Die Details sind in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen festgehalten.

Prämie

Gegenleistung des Versicherungsnehmers für die Übernahme des Risikos durch den Versicherer sowie für die Sicherstellung des Sparziels und die Deckung der Kosten. Die Prämienzahlung kann entweder einmalig (Einmaleinlage) oder periodisch (jährlich, ½-jährlich, ¼-jährlich oder monatlich) erfolgen.

Prämienbefreiung

Nach Ablauf einer vertraglich festgelegten Wartefrist muss der Versicherungsnehmer die Prämie nicht mehr bezahlen und kann das Vorsorgeziel dennoch erreichen.

Q

 

R

 

 

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Rentenversicherung

Mit dem Abschluss einer Rentenversicherung kann eine lebenslängliche oder zeitlich begrenzte Altersrente finanziert werden. Die Altersrenten werden in jährlichen, halbjährlichen, vierteljährlichen oder monatlichen Raten ausbezahlt. Die Rentenzahlung erfolgt in der Regel so lange, als die versicherte Person lebt.

Risikoprämie Anteil der Einmaleinlage oder periodischen Prämien, die das Todesfallrisiko während der Vertragsdauer decken soll.

Risikoteil

Sowohl Rentenversicherungen wie auch Kapitalversicherungen bestehen aus einem Risiko-, einem Spar- und einem Kostenteil. Bei einer Kapitalversicherung bezeichnet der Risikoteil jenen Teil, der für die Deckung der Kosten eines vorzeitigen Ablebens der versicherten Person bestimmt ist. Bei der Rentenversicherung ist der Risikoteil jener Teil, der für den Fall zurückbehalten wird, dass die Rentenbezüger überdurchschnittlich lange leben.

Rückgewähr

Wird eine Rentenversicherung mit Rückgewähr abgeschlossen, wird im Todesfall der versicherten Person das Rückgewährskapital an die begünstigten Personen ausbezahlt. Ist im Vertrag keine Rückgewähr eingeschlossen, erfolgt weder vor noch nach Rentenbeginn eine Rückerstattung der noch nicht bezogenen Renten.

Rückgewährskapital

Die Einzahlungen des Kunden abzüglich bereits bezogener Rentenleistungen und einem allfälligen Kostenanteil.

Rückkaufsfähigkeit

Eine Police, die der Versicherungsnehmer vor Vertragsablauf auflösen kann. Rentenversicherungen ohne Rückgewähr können nicht zurückgekauft werden.

Rückkaufswert

Der Rückkaufswert entspricht den mit dem technischen Zins verzinsten Sparprämien, zuzüglich der Überschüsse abzüglich der nicht verbrauchten Risiko- und Verwaltungskosten. Der Rückkaufswert wird dem Versicherungsnehmer bei einer vorzeitigen Vertragsauflösung rückerstattet.

 

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S

 

Schlussüberschuss

Der Schlussüberschuss wird zum Zeitpunkt des Vertragsablaufs ausbezahlt. Gewährt eine Gesellschaft einen Schlussüberschuss, belohnt sie damit diejenigen Kunden, die den Vertrag nicht vorzeitig auflösen.

Sofort beginnende Rentenversicherung

Mit dem Kauf einer Rentenversicherung kann eine lebenslängliche Altersrente finanziert werden. Die Rentenzahlungen beginnen unmittelbar, nach Beginn des Vertrages.

Sparteil

Sowohl Rentenversicherungen wie auch Kapitalversicherungen bestehen aus einem Risiko-, einem Spar- und einem Kostenteil. Der Sparteil bezeichnet jenen Teil der für die Deckung der Leistungen im Erlebensfall der versicherten Person bestimmt ist. Bei der Kapitalversicherung ist dies das Erlebensfallkapital; bei der Rentenversicherung ist dies die lebenslängliche Rentenzahlung.

Stempelsteuer

Kapitalversicherungen sowie Rentenversicherungen mit Rückgewähr, die mittels einer Einmaleinlage finanziert werden, unterliegen seit dem 1. April 1998 einer Stempelsteuer von 2,5%. Die Stempelsteuer muss nur von Kunden aus der Schweiz bezahlt werden. Die Stempelsteuer wird bei Bezahlung der Einmaleinlage durch die Versicherungsgesellschaft einverlangt.

 

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T

 

Tarif

Im Tarif werden die Prämien für die jeweilige Versicherungsart festgelegt. Er richtet sich nach dem Eintrittsalter, dem Geschlecht der versicherten Person und der Dauer des Vertrages.

Tarifgarantie

Die bei Vertragsabschluss festgelegte Prämie ist für die gesamte Laufzeit des Vertrages garantiert.

Technischer Zins

Basiszins für Rentenberechnung, der technische Zinssatz ist Basis für den garantierten Teil der Rente.

Todesfallkapital, Todesfallleistung

Entspricht der garantierten Leistung, die ausbezahlt wird, wenn die versicherte Person vor Ablauf des Vertrags stirbt.

U

 

Überschussanteile / Bonus

Die Versicherer müssen aufgrund der Tarifgarantie ihre Prämien vorsichtig kalkulieren. Der Überschuss einer Versicherung umfasst zunächst den Zinsüberschuss. Er entsteht, wenn die Gesellschaft Kapitalerträge erwirtschaftet, die über dem garantierten Zins liegen. Hinzu kommt ein Überschuss aus einem günstigen Risiko- und Kostenverlauf. Die im Insurance Lab aufgeführten Überschussanteile basieren auf den Annahmen der beteiligten Versicherungsgesellschaften und können nicht garantiert werden.

V

 

Versicherungssumme

Vertraglich definierter Betrag, der von der Versicherungsgesellschaft bei Eintritt des versicherten Ereignisses bezahlt wird. Es wird zwischen der Erlebensfallkapital und dem Todesfallkapital unterschieden.

Versicherungsnehmer

Als Versicherungsnehmer wird diejenige Person bezeichnet, die mit dem Versicherer den Vertrag abschliesst. Dem Versicherungsnehmer allein obliegen die Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag.

Versicherte Person

Als versicherte Person wird diejenige Person bezeichnet auf deren Leben der Vertrag abgeschlossen wird. Die versicherte Person muss dem Versicherer Auskunft über Ihren Gesundheitszustand geben und den Versicherungsantrag zusammen mit dem Versicherungsnehmer unterschreiben.

 

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W

 

X

 

Y

 

Z

 

Zeitlich begrenzte Rente Zeitrente

Sofortbeginnende Rentenversicherung, die ein zeitlich begrenztes, stabiles Einkommen bietet. Auszahlung nach Wunsch z.B. halbjährlich. Die Auszahlungen erfolgen auch dann während der garantierten Zahlungsdauer (z.B. 5 Jahre) wenn der Versicherte vor deren Ablauf stirbt. Im Todesfall des Versicherten besteht nach Ablauf der garantierten Zahlungsdauer kein Anspruch auf weitere Leistungen.

 

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