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A
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Abschlusskosten |
Die Abschlusskosten einer Versicherung
beinhalten die administrativen Kosten der Versicherung, d.h. Erstellen der
Police, evtl. medizinische Kosten wegen Arztuntersuchung, die Stempelgebühr,
Vermittlerkommission, sowie die von den Anlagefonds verrechneten Kosten,
namentlich die Ausgabekommission |
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AHV - 1. Säule |
Aktuelles zu AHV - IV; Wie
hoch wird meine AHV-Rente / Rentenrechner;
Rententabelle |
Altersvorsorge
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Die private
Altersvorsorge ist gefragter denn je, denn sie lässt keine Vorsorgelücke
aufkommen. Um genügend Kapital im Alter zu haben, sollte die Planung früh
beginnen. Kapitalbildung für das Alter ist eine langfristige Angelegenheit.
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Anlagestrategien
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Anlagestrategien
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Aufgeschobene
Rentenversicherung
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Mit dem Kauf einer
Rentenversicherung kann eine lebenslängliche Altersrente finanziert
werden. Bei einer aufgeschobenen Rentenversicherung erfolgen die
Rentenzahlungen erst nach Ablauf einer bei Vertragsabschluss definierten
Frist.
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Aufschubdauer
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Der
Versicherungsnehmer kann bei Vertragsabschluss festlegen, dass die
Rentenzahlungen ab einem späteren, vertraglich vereinbarten Zeitpunkt
bezahlt werden. Während der Aufschubsdauer wird das Kapital verzinst,
wodurch die später fällig werdenden Renten erhöht werden.
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AVB
Allgemeine
Versicherungsbedingungen
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In den Allgemeinen
Versicherungsbedingungen (AVB) sind die Vertragsbestimmungen wie Beginn,
Laufzeit, Versicherungsleistungen und Ende des Versicherungsvertrages
festgehalten. Sie sind ein Bestandteil des Versicherungsvertrages.
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B
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Begünstigung
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Mit der Begünstigung
legt der Versicherungsnehmer fest, wer die Versicherungsleistung im
Todesfall erhalten soll.
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Begünstigte
Person
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Person, welche im Todesfall der
versicherten Person die Versicherungsleistung erhält.
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Belehnung
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Eine gemischte bzw. fondsgebundene
Lebensversicherung kann bei der Bank deponiert werden. Der
Versicherungsnehmer erhält dadurch ein Darlehen von einem maximalen
Betrag, in der Regel zwischen 90 und 95% des Rückkaufwertes. Bei
fondsgebundenen Lebensversicherungen kann dieser Prozentsatz tiefer
liegen. Im Rahmen der freien Vorsorge kann der Versicherungsnehmer diese
Belehnung uneingeschränkt vornehmen. Bei der gebundenen Vorsorge kann er
im Gegenteil dieses Recht nur geltend machen, um Wohneigentum zu kaufen
oder um eine Hypothekarschuld zu tilgen.
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Bonus
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Der Bonus wird zur Erhöhung der Renten
verwendet. Er wird in gleichen Raten wie die Rente ausbezahlt. Überschüsse
entstehen, wenn gegenüber den Annahmen , welche der Prämienberechnungen
zugrunde liegen, die Erträge der Kapitalanlagen höher und/oder der
Risiko- und Kostenverlauf günstiger sind. Die Höhe des Bonusses hängt
deshalb vom Geschäftsergebnis ab. Bonusse werden nicht garantiert und können
von den prognostizierten Werten positiv oder negativ abweichen.
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| BPV -
Bundesamt für
Privatversicherungswesen |
Das "Bundesamt für Privatversicherungs-wesen" ist die
Aufsichtsbehörde der Privatversicherungsgesellschaften.
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| BSV -
Bundesamt für
Sozialversicherung |
Das "Bundesamt für Sozialversicherung" ist die
Aufsichtsbehörde für die Altersvorsorge und das Gesundheitswesen , sowie
für die Mehrheit der Pensionskassen der 2. Säule |
| BVG |
Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen-
und Invalidenvorsorge. |
C
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D
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Deckungskapital
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Das Deckungskapital
ist ein versicherungsmathematischer Begriff. Es bezeichnet die mit dem
technischen Zins aufgezinsten Sparteile des Versicherungsvertrages.
Vereinfacht kann man das Deckungskapital als den aktuellen Wert des
Versicherungsvertrages bezeichnen.
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| Dritte Säule -
Säule 3a Säule 3b |
- 3. Säule - die private Altersvorsorge;
- Säule 3a - gebundene Vorsorge, Steuern sparen
- Säule 3b - freie Vorsorge, flexibel und effizient
fürs Alter sparen
- Säule 3a/3b auf einen Blick
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E
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Einmaleinlage
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Anstelle der
periodischen Zahlung von Prämien für eine Kapital- oder
Rentenversicherung erfolgt die Finanzierung der Lebensversicherung durch
eine einmalige Prämienzahlung zu Vertragsbeginn.
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Endalter
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In diesem Alter der
versicherten Person(en) werden die garantierten Erlebensfallleistungen
ausbezahlt.
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Erlebensfallkapital,
Erlebensfallleistung
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Das
Erlebensfallkapital bezeichnet jenen Betrag, der im Zeitpunkt des
Vertragsablaufs ausbezahlt wird, sofern die versicherte Person noch lebt.
Dieser Betrag wird in der Regel durch die Überschussanteile der
Versicherungsgesellschaft erhöht.
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F
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Freizügigkeit |
Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses
durch Kündigung und damit Ausscheiden aus der Pensionskasse des
Arbeitgebers wird das bestehende Altersguthaben zunächst auf ein
Freizügigkeitskonto bei einer Bank oder durch Abschluss einer Police bei
einer Versicherung geparkt. |
Fonds
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Anlagefonds sind ideale Instrumente, um im
Wertschriftenportfolio die Steuerung des Risikos zu erleichtern. Sie sind
ein ideales Mittel zur Kapitalbildung im Rahmen der Phase 1 der persönlichen
Altersvorsorge
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| Fondsgebundene
Lebensversicherung |
als private Altersvorsorge zur Bildung von Kapital für den
Ruhestand besonders geeignet. Die Finanzierung erfolgt über periodische
Prämien bzw. einmalige Zahlungen (Einmaleinlage) Die Prämien werden in
einen oder mehreren Anlagefonds investiert. Die Leistungen bei Fälligkeit
der Police hängen von der Entwicklung der Anlagefonds ab, wobei vermehrt
Garantiefonds mit Kapitalschutz zum
Einsatz kommen.
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G
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Garantierter
Zins
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Wird auch
technischer Zins genannt. Entspricht dem für die gesamte Vertragslaufzeit
garantierten Mindestzins, zu dem der Sparteil der Jahresprämien angelegt
wird. Liegt der von den Gesellschaften effektiv erwirtschaftete Zinsertrag
darüber, wird die Differenz in Form von Überschüssen gutgeschrieben.
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Garantierte
Erlebensfallleistung
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Betrag welcher
garantiert ausbezahlt wird, sofern der Versicherungsnehmer bei
Vertragsablauf lebt. (vgl. Erlebensfallleistung)
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Gemischte
Lebensversicherung |
Bei der gemischten Lebensversicherung wird
sowohl im Todesfalls der versicherten Person ein Todesfallkapital
ausgezahlt, als auch Sparkapital gebildet. Ein garantiertes Sparkapital
wird am Ende der Laufzeit der Versicherung ausbezahlt, zusätzlich ein
nicht garantierter Ueberschussanteil |
Gesamtauszahlung
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Garantierte
Erlebensfallleistung inkl. Überschussanteile.
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Gesamtkapital
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Gesamtkapital ist das am Anfang der 2.
Phase "rente-und-kapital" zur Verfügung stehende Kapital. Es
wird aufgeteilt in zwei Komponenten. Dabei dient die erste Komponente als
Einmaleinlage für die Zeitrente, und die zweite Komponente für die
weitere Kapitalbildung als Wachstumskapital.
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Grenzsteuersatz
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Der Grenzsteuersatz
sagt aus, wie viel Prozent eines zusätzlich verdienten Frankens an
Einkommenssteuern zu bezahlen ist. Er ist abhängig vom steuerbaren
Einkommen, dem Wohnort, dem Zivilstand und der Konfession.
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H
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I
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J
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Jahresprämie
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Die Versicherung
wird mit einer regelmässigen Prämie finanziert, welche jährlich bezahlt
wird. Es besteht in der Regel jedoch auch die Möglichkeit, die Prämie
halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich zu bezahlen.
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K
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Kapitalversicherung
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Diese Form der
Lebensversicherung ist mit einem Sparprozess (Vermögensbildung)
verbunden. Die Finanzierung erfolgt mittels einer Einmaleinlage oder
periodischen Prämien. Beim Tode der versicherten Person während der
Laufzeit wird die vereinbarte Todesfallsumme an die Begünstigten
ausbezahlt. Nach Ablauf der Laufzeit wird die Erlebensfallleistung zuzüglich
allfälliger Überschussanteile an den Versicherungsnehmer ausbezahlt.
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L
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Laufzeit |
die Laufzeit ist die Zeitspanne, während der
die Versicherung ihre Leistungen erbringt |
Leibrente
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Sofortbeginnende Rentenversicherung, die
ein regelmässiges Einkommen bietet, solange die versicherte Person lebt.
Auszahlung nach Wunsch z.B. halbjährlich. Die Auszahlungen erfolgen auch
dann während der garantierten Zahlungsdauer (z.B. 5 oder 20 Jahre) wenn
der Versicherte vor deren Ablauf stirbt. Im Todesfall des Versicherten
besteht nach Ablauf der garantierten Zahlungsdauer kein Anspruch auf
weitere Leistungen. vgl. auch Renten auf 2 Leben
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M
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Mindestdauer
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Minimale Laufzeit,
für die ein Versicherungsvertrag abgeschlossen werden muss.
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N
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O
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P
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P
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Police
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Beweisurkunde, die
den Abschluss eines Versicherungsvertrags bestätigt. Die Police gibt
Aufschluss über Höhe und Umfang der versicherten Leistung, der Prämie
und deren Fälligkeit. Die Police ist jedoch kein Wertpapier. Die Details
sind in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen festgehalten.
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Prämie
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Gegenleistung des
Versicherungsnehmers für die Übernahme des Risikos durch den Versicherer
sowie für die Sicherstellung des Sparziels und die Deckung der Kosten.
Die Prämienzahlung kann entweder einmalig (Einmaleinlage) oder periodisch
(jährlich, ½-jährlich, ¼-jährlich oder monatlich) erfolgen.
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Prämienbefreiung
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Nach Ablauf einer
vertraglich festgelegten Wartefrist muss der Versicherungsnehmer die Prämie
nicht mehr bezahlen und kann das Vorsorgeziel dennoch erreichen.
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Q
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R
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Rentenversicherung
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Mit dem Abschluss
einer Rentenversicherung kann eine lebenslängliche oder zeitlich
begrenzte Altersrente finanziert werden. Die Altersrenten werden in jährlichen,
halbjährlichen, vierteljährlichen oder monatlichen Raten ausbezahlt. Die
Rentenzahlung erfolgt in der Regel so lange, als die versicherte Person
lebt.
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Risikoprämie |
Anteil der Einmaleinlage oder periodischen
Prämien, die das Todesfallrisiko während der Vertragsdauer decken soll.
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Risikoteil
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Sowohl
Rentenversicherungen wie auch Kapitalversicherungen bestehen aus einem
Risiko-, einem Spar- und einem Kostenteil. Bei einer Kapitalversicherung
bezeichnet der Risikoteil jenen Teil, der für die Deckung der Kosten
eines vorzeitigen Ablebens der versicherten Person bestimmt ist. Bei der
Rentenversicherung ist der Risikoteil jener Teil, der für den Fall zurückbehalten
wird, dass die Rentenbezüger überdurchschnittlich lange leben.
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Rückgewähr
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Wird eine
Rentenversicherung mit Rückgewähr abgeschlossen, wird im Todesfall der
versicherten Person das Rückgewährskapital an die begünstigten Personen
ausbezahlt. Ist im Vertrag keine Rückgewähr eingeschlossen, erfolgt
weder vor noch nach Rentenbeginn eine Rückerstattung der noch nicht
bezogenen Renten.
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Rückgewährskapital
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Die Einzahlungen
des Kunden abzüglich bereits bezogener Rentenleistungen und einem allfälligen
Kostenanteil.
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Rückkaufsfähigkeit
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Eine Police, die
der Versicherungsnehmer vor Vertragsablauf auflösen kann.
Rentenversicherungen ohne Rückgewähr können nicht zurückgekauft
werden.
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Rückkaufswert
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Der Rückkaufswert
entspricht den mit dem technischen Zins verzinsten Sparprämien, zuzüglich
der Überschüsse abzüglich der nicht verbrauchten Risiko- und
Verwaltungskosten. Der Rückkaufswert wird dem Versicherungsnehmer bei
einer vorzeitigen Vertragsauflösung rückerstattet.
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S
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Schlussüberschuss
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Der Schlussüberschuss
wird zum Zeitpunkt des Vertragsablaufs ausbezahlt. Gewährt eine
Gesellschaft einen Schlussüberschuss, belohnt sie damit diejenigen
Kunden, die den Vertrag nicht vorzeitig auflösen.
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Sofort
beginnende Rentenversicherung
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Mit dem Kauf einer
Rentenversicherung kann eine lebenslängliche Altersrente finanziert
werden. Die Rentenzahlungen beginnen unmittelbar, nach Beginn des
Vertrages.
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Sparteil
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Sowohl
Rentenversicherungen wie auch Kapitalversicherungen bestehen aus einem
Risiko-, einem Spar- und einem Kostenteil. Der Sparteil bezeichnet jenen
Teil der für die Deckung der Leistungen im Erlebensfall der versicherten
Person bestimmt ist. Bei der Kapitalversicherung ist dies das
Erlebensfallkapital; bei der Rentenversicherung ist dies die lebenslängliche
Rentenzahlung.
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Stempelsteuer
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Kapitalversicherungen
sowie Rentenversicherungen mit Rückgewähr, die mittels einer
Einmaleinlage finanziert werden, unterliegen seit dem 1. April 1998 einer
Stempelsteuer von 2,5%. Die Stempelsteuer muss nur von Kunden aus der
Schweiz bezahlt werden. Die Stempelsteuer wird bei Bezahlung der
Einmaleinlage durch die Versicherungsgesellschaft einverlangt.
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T
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Tarif
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Im Tarif werden die
Prämien für die jeweilige Versicherungsart festgelegt. Er richtet sich
nach dem Eintrittsalter, dem Geschlecht der versicherten Person und der
Dauer des Vertrages.
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Tarifgarantie
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Die bei
Vertragsabschluss festgelegte Prämie ist für die gesamte Laufzeit des
Vertrages garantiert.
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Technischer
Zins
|
Basiszins für Rentenberechnung, der
technische Zinssatz ist Basis für den garantierten Teil der Rente.
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Todesfallkapital,
Todesfallleistung
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Entspricht der
garantierten Leistung, die ausbezahlt wird, wenn die versicherte Person
vor Ablauf des Vertrags stirbt.
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U
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Überschussanteile
/ Bonus
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Die Versicherer müssen
aufgrund der Tarifgarantie ihre Prämien vorsichtig kalkulieren. Der Überschuss
einer Versicherung umfasst zunächst den Zinsüberschuss. Er entsteht,
wenn die Gesellschaft Kapitalerträge erwirtschaftet, die über dem
garantierten Zins liegen. Hinzu kommt ein Überschuss aus einem günstigen
Risiko- und Kostenverlauf. Die im Insurance Lab aufgeführten Überschussanteile
basieren auf den Annahmen der beteiligten Versicherungsgesellschaften und
können nicht garantiert werden.
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V
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Versicherungssumme
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Vertraglich
definierter Betrag, der von der Versicherungsgesellschaft bei Eintritt des
versicherten Ereignisses bezahlt wird. Es wird zwischen der
Erlebensfallkapital und dem Todesfallkapital unterschieden.
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Versicherungsnehmer
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Als
Versicherungsnehmer wird diejenige Person bezeichnet, die mit dem
Versicherer den Vertrag abschliesst. Dem Versicherungsnehmer allein
obliegen die Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag.
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Versicherte
Person
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Als versicherte
Person wird diejenige Person bezeichnet auf deren Leben der Vertrag
abgeschlossen wird. Die versicherte Person muss dem Versicherer Auskunft
über Ihren Gesundheitszustand geben und den Versicherungsantrag zusammen
mit dem Versicherungsnehmer unterschreiben.
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W
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X
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Y
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|
Z
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Zeitlich begrenzte
Rente Zeitrente
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Sofortbeginnende Rentenversicherung, die
ein zeitlich begrenztes, stabiles Einkommen bietet. Auszahlung nach Wunsch
z.B. halbjährlich. Die Auszahlungen erfolgen auch dann während der
garantierten Zahlungsdauer (z.B. 5 Jahre) wenn der Versicherte vor deren
Ablauf stirbt. Im Todesfall des Versicherten besteht nach Ablauf der
garantierten Zahlungsdauer kein Anspruch auf weitere Leistungen.
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