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Steuern auf Kapitalleistungen ab 01. Januar
2002 zu 100% steuerbar statt 80%, das gleiche gilt für Pensionskassen-Renten.
Beispiel:
Steuern auf Kapitalleistungen
aus Vorsorge /
Pensionskasse
- *)
ab 01. Januar 2001 sind privat finanzierte
Leibrenten statt wie bisher zu 60% nur noch zu 40% steuerbar.
Beispiel:
Steuern auf Renten
- Vergleich von
Nettoeinkommen nach Abzug von Steuern
-*)
*)
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an einem aktuellen Beispiel interessiert sind, kontaktieren Sie bitte
BJ
CONSULTING.
Steuerliche Aspekte
Mit der Einführung des Obligatoriums der
beruflichen Vorsorge per 01. Januar 1985 wurden Übergangsregelungen zur
Besteuerung von Vorsorgeleistungen in Kraft gesetzt. Danach werden PK-Renten
nicht mehr , wie bisher zu 80%, sondern für neu Pensionierte ab 01. Januar 2002 zu 100% bei der
Einkommensteuer und Bundessteuer versteuert. Außerdem werden Steuern auf
Kapitalleistungen aus Vorsorge ab 01. Januar 2002 in allen Kantonen und beim
Bund auf den vollen Auszahlungsbetrag erhoben. Einige Kantone ändern mit den
Gesetzesrevisionen für Kapitalleistungen auch die Besteuerungsart und oder
passen die Tarife an.
Bis auf weiteres gilt im Kanton Zürich
folgende Regelung:
Kapitalleistungen
- aus AHV /IV - Versicherungen,
- aus Einrichtungen der beruflichen Vorsorge
(Personalvorsorgestiftung), welcher der Vorsorgenehmer als
Selbständigerwerbender angehörte
- aus einer anerkannten Form der gebundenen
Selbstvorsorge (3.Säule a)
- sowie Zahlungen bei Tod und für bleibende
körperliche oder gesundheitliche Nachteile werden gesondert vom übrigen Einkommen
besteuert.
Für
die Besteuerung gilt:
- Kapitalleistungen aus Vorsorge (z.B. Säule
3a) sind grundsätzlich zu 100% steuerbar
- Kapitalleistungen aus Einrichtungen der
beruflichen Vorsorge (2. Säule) und solche aus obligatorischen
Nichtberufsunfallversicherungen sind jedoch unter den gleichen Voraussetzungen,
die auch bei der Besteuerung von Renten gelten ( vgl. Renten und Steuern), nur
zu 60 bzw. 80% steuerbar bis 2001. Ab 01. Januar 2002 gilt die
neue Regelung. Für steuerfreie
Kapitalleistungen aus Einrichtungen der beruflichen Vorsorge vgl.
"Wegleitung zur Steuererklärung 2000.
Berechnung der Steuer:
Staatssteuer:
Provisorische Berechnungen der Staats- und
Gemeindesteuern für natürliche Personen bei Kapitalleistungen der beruflichen
Vorsorge mit Wohnsitz im Kanton Zürich können unter http://www.steueramt.zh.ch
durchgeführt werden
Die Steuer wird einmal erhoben und auf 10% der
steuerbaren Kapitalleistung erhoben. Damit ist diese Steuer gleich progressiv
wie die Staatssteuer für normale Einkünfte. Die einfache Staatssteuer beträgt
jedoch mindestens 2% und wird stets als volle Jahressteuer erhoben.
Bundessteuer:
Die Bundessteuer wird zu 20% der Tarife nach
Art.36 DBG berechnet.
Zusammenfassung
und Beurteilung *)
*)
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Sie bitte BJ CONSULTING.
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