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Einkommen im Alter 

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Berechnung der AHV- und BVG-Rente

 

    

 
         
  Eine effektive Berechnung der AHV- und BVG-Rente ist erst kurz vor der Pensionierung möglich. Beide Rentensysteme unterliegen laufend Änderungen, wie aus den Medien zu entnehmen ist. Immerhin können Sie an Hand der Graphik " Einkommen im Alter" Ihre Altersrente ( AHV + BVG) in Prozent des heutigen Bruttolohnes ermitteln. Der max. Anspruch entspricht den gesetzlichen Altersleistungen aus der 1. Säule - AHV und der 2. Säule, und zwar  dem obligatorischen Anteil der beruflichen Vorsorge BVG. Ebenso zeigt die Graphik die ungefähre Vorsorgelücke an.     So lesen Sie einen Pensionskassen Ausweis -  BVG - die 2. Säule  
       
       
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    Pensionskassenausweis - Muster von Marcel Bühler, Jahrgang 1964, heutiges Einkommen CHF 100'000.-, mögliches Einkommen bei Pensionierung!  
   

 
   
 
   

 Rentenrechner

 
    Etwas genauer können Sie die zu erwartenden Renten (AHV + BVG) im Alter der Pensionierung mit dem Rentenrechner ermitteln. Daraus abgeleitet ermittelt der Rentenrechner Ihre voraussichtliche Vorsorgelücke in der Annahme, dass Sie noch nichts für Ihre private Altersvorsorge - der 3. Säule vorgesehen haben  
     
     
     
    Courtesy Winterthur Versicherungen    
    Einkommen im Alter          
 
 
 
  Beispiel: Herr bzw. Frau B., geb. 10. März 1964, ledig und angestellt in einer Firma hat gegenwärtig ein Bruttoeinkommen von CHF 100'000.-. Die zu erwartende maximale Altersrente im Zeitpunkt der Pensionierung aus heutiger Sicht beträgt ca. 47% des jetzigen Bruttolohnes d.h. ca. CHF 47'000.-. Sie setzt sich zusammen aus der max. AHV-Rente (Stand 2007) ohne Beitragslücken und dem BVG-Obligatorium entsprechend einem möglichen Umwandlungssatz von 6.8% (Stand 2007). Der Umwandlungssatz 6.8% wird früher oder später weiter reduziert, was eine Reduktion der BVG-Rente zur Folge hat. Die AHV-Renten werden in Zukunft mässig steigen, z.B. per 01. Januar 2009 um 3.2%, entsprechend der zukünftigen Inflation.        
       
       
       
       
       
           
  Da Herr bzw. Frau B. einer Pensionskasse angeschlossen sind, wird nicht die oben erwähnte minimale Altersrente aufs Alter der Pensionierung ausgezahlt, sondern  eine höhere Altersrente, und zwar der zusätzliche Teil aus dem überobligatorischen BVG-Anteil.      
       
       
           
  Die Leistungen im überobligatorischen Anteil legt jede Pensionskasse selber fest. Sie variieren deshalb von Kasse zu Kasse. Falls BVG-Beitragslücken bestehen, hat dies zusätzliche Einschränkungen zur Folge. Achtung: BVG-Beitragslücken sind nicht mit Vorsorgelücken zu verwechseln.      
       
       
       
           
  Bei höherem Einkommen nimmt die Vorsorgelücke rasch zu, die zweckmässig mit einer zusätzlichen Vorsorge in der privaten Altersvorsorge - der 3. Säule geschlossen werden kann und sollte.      
       
       
         
  Besonders gut verdienende Erwerbstätige und Selbständigerwerbende ohne Pensionskasse haben einen zusätzlichen Vorsorgebedarf, um im Alter den gewohnten Lebensstandard aufrecht zu erhalten. Lassen Sie keine Vorsorgelücken aufkommen. Informieren Sie sich an Hand folgender Graphik über Ihre Vorsorgelücke in der Annahme, dass Sie noch keine private Altersvorsorge in der 3. Säule getätigt haben. Die 3. Säule  bietet die Möglichkeit Vorsorgelücken aus der 1. Säule (AHV, IV) und der 2. Säule (BVG) zu schliessen.      
       
       
       
       
       
 
 
 
 

 

 
   
   
 

Private Altersvorsorge - 3. Säule -  Vorsorgen und Steuern sparen  

 

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     >> Säule 3a / 3b auf einen Blick      Publikationen:

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  Informationen über die 3. Säule  
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  AHV/IV Rententabelle (Rentenskala 44) ab 01. 01.2007      
       
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Wie lese ich einen Pensionskassenausweis?

 
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Denken Sie daran:    "Es ist nie zu früh, an später zu denken"

 
 

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  Zuletzt geändert am: 16. Januar 2010