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Pensionierung - Innovative Renten -  "rente-und-kapital"

 
 

Mit zwei Komponenten "rente" und "kapital" besser leben

 
 
 
  Strategie:  
  Kapitalerhalt mit "rente-und-kapital" - Kapitalverzehr mit "Leibrente"  
  Resultat:  
  eine lebenslange Rente aus periodischen Auszahlungen und Kapitalwachstum, flexibel in der Gestaltung, steuerlich günstig  
  Beispiel:  
 

Beispiel von Georg und Brigitte für eine dynamische lebenslange  Rente bei einer Frühpensionierung

 
 
 
       
 
Publikationen: 
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  Ihnen steht Kapital jetzt oder in Zukunft zur Verfügung. Mit dem Gedanken an einen neuen Lebensabschnitt fangen Sie an zu planen. Das Konzept „rente-und-kapital" ist ideal dazu, denn es besteht, wie der Name sagt, aus zwei Komponenten, nämlich aus periodischen Auszahlungen und Kapitalwachstum. Die lebenslange Rente, dynamisch und anfangs bis zu  98% garantiert, unterteilt sich in eine 1. Phase Rente mit einer Laufzeit von 10 bis 12 Jahren (Laufzeit frei wählbar) und einer anschließenden 2. Phase Leibrente. Parallel zur 1. Phase Rente wächst Ihr Sparkapital als Wachstumskapital weiter an, vorzugsweise auf einen Endbetrag, der eine höhere 2. Phase Leibrente als die 1. Phase Rente ermöglicht. Dadurch wird zumindest ein Teil der inzwischen eingetretenen Inflation kompensiert. Machen Sie Ihr Kapital einfach zur lebenslangen Rente, denn so kann das sorgenfreie Leben beginnen. Folgen Sie einfach dem Beispiel von Georg und Brigitte.  
   
  Anfangskapital: CHF 486'000.-, Rentenumwandlungssatz 1.Phase-Rente 7.2% bezogen auf Einmaleinlage von CHF 314'236.-  
  Das Konzept „rente-und-kapital" ist besonders geeignet für Personen mit einem Eintrittsalter zwischen 55 und 65 Jahren.  

 

Lebenslange Rente – sofort beginnend – regelmässige Rentenzahlungen

 
 
 
   Vorteile "rente-und-kapital" - Kapitalerhalt  
  Das Konzept „rente-und-kapital" hat entscheidende Vorteile gegenüber der konventionellen Rente, denn es bietet die höhere Rente. Ein entscheidender weiterer Pluspunkt ist die Sicherheit der Angehörigen. Der Rentenbezüger der 1. Phase Rente oder dessen Angehörige können in jedem Zeitpunkt das Wachstum des Kapitals beenden und den Investmentteil verkaufen.

Ebenso kann die 1.Phasen-Rente während der Laufzeit gekündigt werden, wenn es so sein muss, und der Rückkaufswert kommt zur Auszahlung.  Das dann zur Verfügung stehende Kapital ist in nachfolgender Graphik als "Kapitalerhalt" dargestellt und beträgt im vorliegenden Beispiel im Durchschnitt ca. 80% des Anfangskapitals. Gut zu wissen, dass ein Kapitalpolster vorhanden ist. Es wird immer größer sein, als der Rückkaufswert einer konventionellen Rente im Todesfall des Rentenbezügers. Beim Übergang von der 1. Phase-Rente in eine 2. Phase Leibrente ist das Wachstumskapital auf einen  prognostizierten Wert gestiegen, der nahezu gleich oder vielleicht sogar leicht höher ist im Vergleich zur Einmaleinlage der 1. Phase-Rente. Über der Laufzeit von "rente-und-kapital" wird ein wesentlicher Teil des Anfangskapitals in der Regel erhalten, wie aus folgendem Diagramm ersichtlich ist.

 
   
 

Kapitalerhalt = Rückkaufswert 1. Phase Rente plus Wachstumskapital 

 
 
 
  1. Phase-Rente  
  Die Rentenzahlung beträgt je nach Höhe der Einmaleinlage zwischen 6.5 und 8% bezogen auf die erste Einmaleinlage bzw. zwischen 4.5 und 6% jährlich mit steigender Tendenz bezogen auf das gesamte Anfangskapital, und zwar in der Annahme, dass die erste Einmaleinlage ca. 2/3 des Gesamtkapitals beträgt. Von der Rentenzahlung sind anfangs bis zu 98% garantiert. Die Differenz kommt als Überschussrente zur Auszahlung. Sie richtet sich nach dem finanziellen Umfeld (Zinsentwicklung etc.) und dem Geschäftsgang der Versicherungsgesellschaft. Die Rentenzahlungen erfolgen auf ein Konto nach Wunsch des Kunden. Die folgende Graphik zeigt die 1. Phase Rente als Teil der lebenslangen Rente aus dem neuen Konzept  "rente-und-kapital".   
   
 
 
 

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  Sparkapital als Wachstumskapital  
  Mit zwei Komponenten besser leben, d.h. neben dem Bezug der 1.Phase-Rente wird die Differenz zum Anfangskapital als Wachstumskapital investiert. Dabei wird sich dieser Teil nach der effektiven Rendite und der Performance des investierten Kapitals entwickeln. Je höher die durchschnittliche Rendite bei entsprechender Entwicklung der Wertschriftenmärkte, desto grösser wird das Wachstumskapital am Ende der Laufzeit sein. Höhere Renditen bedeuten grösseres Risiko und damit eine höhere Risikobereitschaft des Anlegers. Für weitere Informationen zum Thema Rendite und Risiko und modernes Portfoliomanagement empfiehlt sich das Lesen eingehender Literatur.

In diesem Kapitel soll nicht auf die vielen verschiedenen Möglichkeiten der Portfoliostrukturierung eingegangen werden. Aber auf eine neue Art von Fonds soll unter Beachtung von Hinweisen von BJ CONSULTING aufmerksam gemacht werden, die für konservative Anleger mit niedriger Risikobereitschaft geeignet erscheint.

Im Herbst 2002 hat Swiss Re als erste Gesellschaft eine neue Art von Anlagefonds, so genannte Zielsparfonds auf den Markt gebracht unter dem Titel Swiss Re Maturity Guaranteed Funds. Die neu entwickelten Anlagefonds mit 10, 20 und 30 Jahren Laufzeit sichern bei Ablauf den höchsten je erreichten Maximalinventarwert. (Höchststandgarantie)  Was heisst das? Wann immer während der Laufzeit der höchste Fondsanteilswert erreicht wird, kommt dieser Betrag garantiert am Ende der Laufzeit zur Auszahlung.

Inzwischen gibt es eine Reihe dieser Art Zielsparfonds mit Höchststandgarantie.

Diese Fonds eignen sich besonders als Grundstock zur Kapitalbildung und ganz speziell im Konzept von "rente-und-kapital".

 
 

>> weitere Info's zu "Swiss Re Maturity Guaranteed Funds"    

 
  Im Beispiel wird von einer konservativen Risikobereitschaft ausgegangen und angenommen, dass das Anfangskapital CHF 486'000.-beträgt.  
 

Dieser Betrag wird unterteilt in ca. CHF 314'236.- für die 1.Phase-Rente und als Einmaleinlage in eine Rentenversicherung einbezahlt. Der Differenzbetrag von CHF 171'764.- wird als Wachstumskapital investiert, u.a. kann ein Teil als Grundstock oder das gesamte Wachstumskapital in die oben erwähnten Zielsparfonds z.B. der "Swiss Re Maturity Guaranteed Funds" investiert werden. Das angelegte Kapital in die "Swiss Re Maturity Guaranteed Funds" kann vom Konzept her nur steigen und niemals fallen oder gleich bleiben. Ihr eingesetztes Kapital ist also in jedem Fall als Minimalkapital bei Ende Laufzeit d.h. nach 10 bis 12 Jahren garantiert.

In nachfolgender Graphik ist unter Annahme einer Durchschnittsrendite von 4.5% p.a. und einer Laufzeit von 12 Jahren das zu erwartende nicht garantierte Endkapital  aufgeführt. Dieses Endkapital dient als 2. Einmaleinlage und damit als Basis für die 2. Phase Leibrente.

 
   
  Während der Laufzeit der 1. Phase Rente wird empfohlen, die Entwicklung des Wachstumskapitals zu überwachen. Bei einer Anlagestrategie mit einem Aktienanteil von über 50% ist das Rebalancing vom Wertschriftenportfolio notwendig, um das Risikoprofil der Anlage einzuhalten. Allerdings kann wie bei keiner Geldanlage eine Garantie über die zukünftige Performance abgegeben werden. Die effektive Entwicklung des Wachstumskapitals wird sich nicht geradlinig entwickeln, wie in der obigen Graphik dargestellt. Entsprechend der Entwicklung der Wertschriftenmärkte und der Gestaltung des Portfolios werden die Schwankungen bezogen auf die Idealentwicklung unterschiedlich ausfallen. Bitte beachten Sie die rechtlichen Hinweise von BJ CONSULTING.  
  Wie bereits erwähnt, ist es bei der Auswahl der Bank wichtig, dass für das Sparkapital als Wachstumskapital und damit für das Portfolio eine genügend grosse Anzahl qualifizierter Investmentfonds zur Verfügung stehen. Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit dem Aufbau und der Verwaltung des Portfolios sind von Bank zu Bank unterschiedlich. Neben den normalen Kontospesen fallen Gebühren für den Unterhalt des Wertschriftendepots an. In der Regel betragen diese Kosten ca. 0.2 bis 1% p.a. des Wertschriftenportfolios. Kosten für das Rebalancing des Portfolios bei hohem Aktienanteil sind Extrakosten. Als Berater für private Altersvorsorge steht Ihnen auf Wunsch BJ CONSULTING mit seinen Partnern bei der Anlage des Wachstumskapitals und später immer zur Seite.  
 
 
 

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  Vorteile 2.Phase Leibrente  
   Über das Wachstumskapital am Ende der Laufzeit im angenommenen Alter von 70 bis 75 Jahren kann frei verfügt werden. Bei Wiederanlage in eine Leibrente bis ans Lebensende kann aus heutiger Sicht mit einer jährlichen Rente von ca. 5.5 bis 7.5% bezogen auf die dann zur Verfügung stehende zweite Einmaleinlage gerechnet werden. Der genaue Rentensatz richtet sich nach dem Eintrittsalter, den individuellen Bedürfnissen des Rentenbezügers bzw. seiner Erben.

Da das aufgebaute Wachstumskapital im Falle einer höheren Risikobereitschaft im Portfolio über der ursprünglichen Einmaleinlage liegen kann, wird somit die 2. Phase Leibrente höher ausfallen als die 1. Phase Rente. Die lebenslange Rente hat deshalb einen dynamischen Faktor und gleicht somit ganz oder einen Teil der inzwischen eingetretenen Teuerung auf den Lebenshaltungskosten aus.

  Falls gewünscht, können bei Abschluss der Leibrente auch Zusatzleistungen vereinbart werden, wie z.B. eine Hinterbliebenenrente, Witwenrente, Rentengarantiezeit oder die Wahl von drei Überschusssystemen d.h. steigender, konstanter oder fallender Bonus. 

Ein kleiner Teil der lebenslangen Rente wird bereits als aufgeschobene Leibrente bei Abschluss der 1. Phase Rente abgeschlossen. Das erklärt, warum die lebenslange Rente zu diesem Zeitpunkt höher ist als die Leibrente.

Weitere Einzelheiten über die Höhe der Leibrente nach diesem Konzept entnehmen Sie bitte der folgenden Graphik.  

 
   
 
 
 

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  Steuern  
   Der steuerliche Aspekt im Konzept "rente und kapital" ist vorteilhafter im Vergleich zu einer Pensionskassenrente. Neu beginnende Pensionskassenrenten werden ab 2002 zu 100% als Einkommen versteuert. Im Gegensatz dazu sind Renten, die ausschliesslich aus eigenen Mitteln erworben werden, zu 40% als Einkommen zu versteuern. "rente-und-kapital" und privat finanzierte Leibrenten gehören zu dieser Gattung. Im Rahmen der Steuerreform werden diese Art von Renten statt wie bisher zu 60% neu ab 01. Januar 2001 in den meisten Kantonen nur noch zu 40% als Einkommen versteuert. Sowohl bei der 1. Phase Rente wie auch bei der 2. Phase Leibrente handelt es sich um persönlich finanzierte Renten. 

Das Wachstumskapital wird wie jedes andere Investment in Fonds versteuert d.h. der Bruttoertrag als Einkommen und die Wertschriften als Vermögen.

 
 
 
 

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  Zusammenfassung  
  Versicherungs- und Bankdienstleistungen gewährleisten die persönliche Altersvorsorge. Die garantierte lebenslängliche Rente bestehend aus der 1. Phase Rente und der 2. Phase Leibrente und angepasst auf die individuellen Bedürfnisse bietet ein sorgenfreieres Leben im Alter. Während der Laufzeit der 1. Phase Rente (10 bis 12 Jahre) wird grosser Wert auf Kapitalerhalt gelegt. Ein Vorzug, der beim Bezug einer Pensionskassenrente zu keinem Zeitpunkt besteht. – Mein Wunsch "Sicherheit im Alter" geht in Erfüllung.

Bitte beachten Sie die rechtlichen "Hinweise" von BJ CONSULTING

 
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