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Für Pensionierte
die private Zusatzrente - die "Besser Leben Rente"
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Für allein stehende
ältere Personen die Einzelrente oder Witwenrente
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Viele
Pensionierte beziehen eine Pensionskassenrente, wo die Witwenrente 60% der
Altersrente beträgt. Beim Ableben des Ehepartners tritt diese Regelung in
Kraft. Neben vielen anderen Sorgen reduzieren sich plötzlich die
Einkünfte, während die Ausgaben sich nur wenig verändern. Insbesondere
bleiben die Fixkosten gleich, wenn eine eigene Liegenschaft bewohnt wird.
Was ist dagegen zu tun? |
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Da viele Ausgaben
gleich bleiben, ist ein regelmässiges Zusatzeinkommen gewünscht. Machen Sie
deshalb einen Teil Ihres Kapitals zu einer lebenslangen Zusatzrente. |
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>> Verlangen Sie Ihr
persönliches Angebot
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Sicherheit im Alter mit einer lebenslangen Zusatzrente
- die "Besser Leben Rente" |
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- flexibel in der Gestaltung, ganz nach
Ihren Wünschen mit Garantiezeit bzw. mit oder ohne Rückgewähr, je nach
Versicherungsgesellschaft
- garantiert und regelmässig in der
Auszahlung und das lebenslang
- als Zusatzrente in Form einer Leibrente
oder 2 Phasen - Zusatzrente
- wenn gewünscht, mit langjährigem Kapitalerhalt
für Kinder und Enkelkinder
- wenn Kapitalerhalt nicht im Vordergrund steht, sondern
eine möglichst hohe Rente zu Lebzeiten, dann empfiehlt sich die Leibrente
ohne Rückgewähr.
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Beispiel
einer flexiblen lebenslangen Zusatzrente
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Sicherheit und Flexibilität im Alter, und Sie
profitieren persönlich. Bei Prämienrückgewähr fliesst Kapital zurück, bei
Verzicht bringt es Ihnen eine höhere Rente |
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Bei Prämienrückgewähr verfällt das noch nicht verbrauchte
Kapital nicht einfach bei einem vorzeitigen Ableben der versicherten Person,
sondern wird an die begünstigte(n) Person(en) zurückerstattet. Die
Rückgewähr stellt somit einen finanziellen Anspruch der frei wählbaren
Begünstigten z.B. Kinder oder Enkelkinder sicher. So geht mit Sicherheit
nichts verloren. |
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Ohne Prämienrückgewähr
kommt die versicherte Person in den Genuss einer wesentlich höheren Rente,
wie die folgende Graphik zeigt. Der Verzicht bringt Gewinn und lohnt sich,
wenn keine Angehörigen oder andere nahe stehenden Personen mehr vorhanden
sind. |
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Beispiel
Rente mit und ohne Rückgewähr - Eintrittsalter 75 Jahre |
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Der Unterschied einer
Leibrente mit bzw. ohne Rückgewähr wird bei zunehmendem Eintrittsalter
grösser, wie das folgende Beispiel zeigt. |
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Beispiel einer lebenslangen Witwenrente mit bzw.
ohne Prämienrückgewähr |
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Helvetia
Patria
claro!sincero
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Das folgende
Beispiel zeigt die flexible Witwenrente einer versicherten Person 75 Jahre alt bei
Rentenbeginn a) mit und b) ohne Prämienrückgewähr. |
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a) mit
Prämienrückgewähr: Die Rente im Betrag von CHF 5'860.- unterteilt
sich in einen garantierten Anteil von CHF 5'4217.- jährlich und einem
konstanten Bonus von CHF 439.- . Für diese Rente beträgt die
Einmaleinlage einschliesslich 2.5% Stempelsteuer CHF 100'000.-. Wie üblich werden die
Überschüsse nicht garantiert. Der garantierte
Rentenumwandlungssatz beträgt in diesem
Alter 5.4% p.a. und der
wahrscheinliche Return ca. 5.9 % p.a. Dieser Return ist angemessen unter der
Berücksichtigung, dass grosser Wert auf Kapitalerhalt gelegt wird. Im Todesfall
vor dem Ablauf der Prämienrückgewähr erfolgt die Auszahlung der Prämienrück-gewährssumme.
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b)
ohne Prämienrückgewähr: Die Rente
im Betrag von CHF 7'308.- ist wesentlich höher und unterteilt sich in einen garantierten
Anteil von CHF 6'858.- jährlich und einem konstanten Bonus von
CHF 450.- . Für diese Rente beträgt die Einmaleinlage CHF 100'000.-. Eine
Stempelsteuer wird auf diese Rente nicht erhoben. Wie üblich werden die Überschüsse nicht garantiert. Der garantierte
Rentenumwandlungssatz beträgt in diesem
Alter 6.85% p.a. und der
wahrscheinliche Return ca. 7.3 % p.a. Dieser Return ist wesentlich höher
als bei irgendeiner Vergleichsrente. Im Todesfall der versicherten Person erlischt
jeglicher Anspruch an die Versicherung. |
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>>
Was ist mit oder ohne Prämienrückgewähr gemeint?
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>>
Was ist mit Rückkaufswert und
Erlebensfallkapital gemeint?
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>> Worin unterscheiden sich Leibrenten
und was sind ihre Hauptmerkmale?
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>> Lassen Sie sich von BJ CONSULTING beraten
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Steuerliche Aspekte:
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Neu:
Seit
01. Januar 2001 wurde infolge Änderung der Steuergesetze
die persönliche Altersvorsorge aufgewertet. Die persönlich finanzierte
Rente wird nur
zu 40% statt bisher 60% besteuert. Der
für Einkommen- und Bundessteuer
massgebende Betrag beträgt 40% der Rente
von CHF 6'000.-
d.h. CHF 2'400.-
Bei
einer angenommenen Rendite von 3% auf das bisher angelegte Kapital
von CHF 100'000.- betragen die Kapitalzinsen und damit der steuerbare Ertrag
CHF 3'000.-. Dieser Betrag an Kapitalzinsen ist höher als der zu
versteuernde Rentenbetrag. Mit
einer Leibrente als Witwenrente werden
Steuern gespart. Interessant oder? |
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Dies ist nur ein
Beispiel, denn jede Leibrente kann nach Ihren Wünschen und Zielen flexibel gestaltet
werden. |
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Rentenversicherung - Leibrente
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>> Weitere
Informationen zum Thema "Leibrente"
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