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Für Pensionierte die private Zusatzrente - die "Besser Leben Rente"

 
 

Für allein stehende ältere Personen die Einzelrente oder Witwenrente

 
 
 
  Viele Pensionierte beziehen eine Pensionskassenrente, wo die Witwenrente 60% der Altersrente beträgt. Beim Ableben des Ehepartners tritt diese Regelung in Kraft. Neben vielen anderen Sorgen reduzieren sich plötzlich die Einkünfte, während die Ausgaben sich nur wenig verändern. Insbesondere bleiben die Fixkosten gleich, wenn eine eigene Liegenschaft bewohnt wird. Was ist dagegen zu tun?    
  Da viele Ausgaben gleich bleiben, ist ein regelmässiges Zusatzeinkommen gewünscht. Machen Sie deshalb einen Teil Ihres Kapitals zu einer lebenslangen Zusatzrente.  
 

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Sicherheit im Alter mit einer lebenslangen Zusatzrente - die "Besser Leben Rente"

 
 
  • flexibel in der Gestaltung, ganz nach Ihren Wünschen mit Garantiezeit bzw. mit oder ohne Rückgewähr, je nach Versicherungsgesellschaft
  • garantiert und regelmässig in der Auszahlung und das lebenslang
  • als Zusatzrente in Form einer Leibrente oder 2 Phasen - Zusatzrente
  • wenn gewünscht, mit langjährigem Kapitalerhalt für Kinder und Enkelkinder
  • wenn Kapitalerhalt nicht im Vordergrund steht, sondern eine möglichst hohe Rente zu Lebzeiten, dann empfiehlt sich die Leibrente ohne Rückgewähr.
 
 
 
 

Beispiel einer flexiblen lebenslangen Zusatzrente 

 
  Sicherheit und Flexibilität im Alter, und Sie profitieren persönlich. Bei Prämienrückgewähr fliesst Kapital zurück, bei Verzicht bringt es Ihnen eine höhere Rente  
  Bei Prämienrückgewähr verfällt das noch nicht verbrauchte Kapital nicht einfach bei einem vorzeitigen Ableben der versicherten Person, sondern wird an die begünstigte(n) Person(en) zurückerstattet.  Die Rückgewähr stellt somit einen finanziellen Anspruch der frei wählbaren Begünstigten z.B. Kinder oder Enkelkinder sicher. So geht mit Sicherheit nichts verloren.    
  Ohne Prämienrückgewähr kommt die versicherte Person in den Genuss einer wesentlich höheren Rente, wie die folgende Graphik zeigt. Der Verzicht bringt Gewinn und lohnt sich, wenn keine Angehörigen oder andere nahe stehenden Personen mehr vorhanden sind.  
     
 

Beispiel Rente mit und ohne Rückgewähr - Eintrittsalter 75 Jahre

 
   
  Der Unterschied einer Leibrente mit bzw. ohne Rückgewähr wird bei zunehmendem Eintrittsalter grösser, wie das folgende Beispiel zeigt.    
   

Beispiel einer lebenslangen Witwenrente mit bzw. ohne Prämienrückgewähr

 
 

Helvetia Patria claro!sincero

 
  Das folgende  Beispiel zeigt die flexible Witwenrente einer versicherten Person 75 Jahre alt bei Rentenbeginn a) mit und b) ohne Prämienrückgewähr.  
  a) mit Prämienrückgewähr: Die Rente im Betrag von CHF 5'860.-  unterteilt sich in einen garantierten Anteil von CHF 5'4217.- jährlich und einem konstanten Bonus von  CHF 439.- . Für diese Rente beträgt die Einmaleinlage einschliesslich 2.5% Stempelsteuer CHF 100'000.-. Wie üblich werden die Überschüsse nicht garantiert.

Der garantierte Rentenumwandlungssatz beträgt in diesem Alter 5.4% p.a. und der wahrscheinliche Return ca. 5.9 % p.a. Dieser Return ist angemessen unter der Berücksichtigung, dass grosser Wert auf Kapitalerhalt gelegt wird. Im Todesfall vor dem Ablauf der Prämienrückgewähr erfolgt die Auszahlung der Prämienrück-gewährssumme.

 
  b) ohne Prämienrückgewähr: Die Rente im Betrag von CHF 7'308.- ist wesentlich höher und unterteilt sich in einen garantierten Anteil von CHF 6'858.- jährlich und einem konstanten Bonus von  CHF 450.- . Für diese Rente beträgt die Einmaleinlage CHF 100'000.-. Eine Stempelsteuer wird auf diese Rente nicht erhoben. Wie üblich werden die Überschüsse nicht garantiert.

Der garantierte Rentenumwandlungssatz beträgt in diesem Alter 6.85% p.a. und der wahrscheinliche Return ca. 7.3 % p.a. Dieser Return ist wesentlich höher als bei irgendeiner Vergleichsrente. Im Todesfall der versicherten Person erlischt jeglicher Anspruch an die Versicherung. 

 
 
 
 

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>> Was ist mit oder ohne Prämienrückgewähr   gemeint?       

 
 

>> Was ist mit Rückkaufswert und Erlebensfallkapital  gemeint?       

 
 

>> Worin unterscheiden sich Leibrenten und was sind ihre Hauptmerkmale?      

 
 

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  Steuerliche Aspekte:  
 

Neu: Seit 01. Januar 2001 wurde infolge Änderung der Steuergesetze die persönliche Altersvorsorge aufgewertet. Die persönlich finanzierte Rente wird nur zu 40% statt bisher 60% besteuert. Der für Einkommen- und Bundessteuer massgebende Betrag beträgt 40% der Rente von CHF 6'000.- d.h. CHF 2'400.-

Bei einer angenommenen Rendite von 3% auf  das bisher angelegte Kapital von CHF 100'000.- betragen die Kapitalzinsen und damit der steuerbare Ertrag CHF 3'000.-. Dieser Betrag an Kapitalzinsen ist höher als der zu versteuernde Rentenbetrag. Mit einer Leibrente als Witwenrente werden Steuern gespart. Interessant oder?

 
  Dies ist nur ein Beispiel, denn jede Leibrente kann nach Ihren Wünschen und Zielen flexibel gestaltet werden.   
 

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